Eröffnet wurde das Studio im September 1997 in Itzehoe. Zuvor hatte ich in der "Ältesten Tätowierstube in Deutschland" mein Handwerk zum Piercer und Tätowierer erlernt.
Nach ca. 2 Jahren habe ich das Studio in die Räume am Sandberg 33 verlegt. Zwischendurch habe ich bei "Extreme Tattoos" in El Arenal auf Mallorca und bei "Pain and Pleasure" in Sandusky/Ohio als Gasttätowierer gearbeitet. Anlässlich des anstehenden 20 jährigen Bestehen, erstrahlen die Schaufenster in einen neuen Glanz. 


Grundphilosophie des Ladens ist es offen und ehrlich Erfahrung und Fachwissen mit grundsolidem Handwerk zu kombinieren.
Die langfristige Zufriedenheit des Kunden ist mir wichtig.


Tätowiert werden alle Stilrichtungen. Vom einfachen Muster bis zum Portrait vom Foto ist alles möglich. Ich stelle auf Kundenwunsch auch gerne Motive zusammen und versuche immer eine Lösung zwischen Kundenwunsch und umsetzbarer Tätowierung zu finden. Aufarbeiten älterer Tattoos und Übertätowieren unliebsamer Jugendsünden biete ich genauso an.

Beim Piercen gilt für mich die Grundregel "Sauber und mit Sinn". Das heisst lieber in Ruhe mit Terminabsprache als "spontan" in der Mittagspause. Lieber mal ein Piercing ablehnen, als das die Kunden mit gesundheitlichen Folgeschäden leben müssen. Grundsätzlich pierce ich keine Kinder unter 14 Jahren. Ich biete neben den meisten klassischen Bodypiercings auch Dermal Anchors und Intimpiercings an.

Hygiene ist die oberste Priorität in unserm Beruf.
So mancher Kunde hat dies in der Vergangenheit schon zu hören bekommen, wenn er ungefragt in den Hygienebereich hinter dem Tresen eintreten wollte. Herzstück unseres Ladens ist ein Autoklav der die neue EU-Norm 13060 erfüllt und eine medizinische Instrumentenaufbereitung nach RKI Empfehlung. Bei jedem Kunden wird ausschliesslich sterilisierte und verpackte Materialien verwendet. Jeder Kunde bekommt eine Nachsorgebehandlung in schriftlicher Form.

Weitere Informationen zu meinen Arbeiten findet Ihr hier auf meiner Seite. Klickt Euch durch oder schaut einfach mal vorbei.

Madison

Hygiene

Hygieneplan für Tattoo- und Piercing-Studio
Das Tätowieren und Piercen ist neben anderen gesundheitlichen Risiken insbesondere mit dem Risiko einer Infektion verbunden. Deshalb sind die gleichen hygienischen Anforderungen zu stellen wie bei vergleichbaren, aber medizinisch indizierten Eingriffen, obwohl Piercing nach Ansicht der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer keine ärztliche Tätigkeit ist.
Der Piercer oder Tätowierer muß über ein ausreichendes medizinisches Wissen verfügen, um den Eingriff sachgerecht durchführen und auf Komplikationen adäquat reagieren zu können.

Räumliche Anforderungen
Der Eingriffsraum ist von anderen Warte- oder Durchgangsräumen  abzutrennen. Neben dem Eingriffsraum muß mindestens ein weiterer Bereich als Wartezone vorhanden sein. Für die Entsorgung und Aufbereitung benutzter Instrumente ist ein separater Raum notwendig. Eine Instrumentenaufbereitung im Eingriffsraum ist nicht erlaubt. Die Einrichtung des Eingriffsraumes ist auf das Notwendigste zu beschränken. Alle Einrichtungsoberflächen wie die von Behandlungsstuhl oder Behandlungsliege, aber auch die der Arbeitsflächen, Wände bis zu einer Höhe von 2 m und Fußböden müssen nass zu reinigen und zu desinfizieren sein. Handwaschbecken sind vorzugsweise in einem Nebenraum zu installieren. Ist dies nicht möglich, ist das Waschbecken so weit entfernt von der Behandlungseinheit zu installieren, dass keine zusätzliche Infektionsgefahr durch Spritzwasser oder Verbreitung insbesondere von Nasskeimen besteht. Waschplätze sind mit Wandspendern für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie einem Abwurf für die Handtücher auszustatten.

Eine Toilette sollte vorhanden sein. Diese kann vom Tätowierer sowie Kunden genutzt werden. Außerdem ist eine Handwaschmöglichkeit mit Seifenspender und Einmalhandtüchern vorzusehen. Tiere sind in der Einrichtung nicht gestattet.

Instrumentenaufbereitung
Alle Geräte und Instrumente, die an der Haut des Kunden eingesetzt werden, insbesondere Nadelstange und Maschine müssen nach Beendigung der Tätowierung sofort in eine Instrumentendesinfektionsmittellösung gelegt werden und dürfen dieser erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Einwirkungszeit entnommen werden. Es ist hierbei darauf zu achten, dass ein Mittel mit einer möglichst geringen Einwirkzeit (z. B. ca. 15 Minuten – siehe Herstellerangaben) gewählt wird.   Die Desinfektionslösung ist täglich frisch anzusetzen. Das Instrumentendesinfektionsmittel ist bei Belastungen mit Blut und Eiweißstoffen sofort zu wechseln. Ansonsten ist eine Standzeit gemäß Herstellerangaben einzuhalten. Bei Einlegen der Instrumente in die Lösung ist darauf zu achten, dass das Instrumentarium vollständig von der Lösung benetzt wird. Es dürfen weder Teile aus der Lösung ragen, noch Luftblasen vorhanden sein. Gelenkinstrumente sind grundsätzlich im geöffneten Zustand in die Lösung einzubringen. Desinfektionsmittelwannen sollten einen Deckel haben, damit mögliche Ausdunstungen die Raumluft nicht belasten. Nach erfolgter Desinfektion sind die Instrumente gründlich unter fließendem Wasser abzuspülen, danach sorgfältig zu reinigen und abzutrocknen. Anschließend erfolgt die Sterilisation. Bis zu ihrem Einsatz am Kunden sind sterilisierte Instrumente staubdicht, trocken und verschlossen aufzubewahren bei Einhaltung der Lagerfristen ( max. 6 Monate). Dringend empfehlenswert ist die Verwendung von Einmalinstrumenten, z. B. Einmalskalpellen, Lanzetten, Kanülen o.ä.. die nach der Behandlung unschädlich zu beseitigen sind Nadeln sind grundsätzlich einmal zu verwenden, da diese sehr schlecht zu reinigen sind und somit eine Übertragung von Krankheitserregern begünstigt werden kann. Zum Reinigen der Nadeln während des Tätowiervorgangs ist im Ultraschallreiniger ein Einmalplastikbecher mit einem farblösenden Reinigungsmittel zu benutzen. Das Reinigungsmittel wird nach Beendigung des Tätowiervorgangs über den Ausguss entsorgt, der Plastikbecher kommt in den Abfall.
Laut TRBA 250/BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ 1, Kapitel 4.2.5, sind zum Desinfizieren und Reinigen von Instrumenten, Geräten und Flächen feste, flüssigkeitsdichte Handschuhe zu tragen. Das Desinfektionsmittel wird grundsätzlich mit kaltem Wasser angesetzt.

Instrumentenaufbereitung

Instrumentenaufbereitung im Studio

Auszug aus der Verordnung:

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

§ 2 (5) Der Anwender hat sich vor der Anwendung eines Medizinprodukts von der

Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie die sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweise zu beachten…

§ 5 (1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.

§5 (2) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung

kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird….

Praktisch wird dies bei mir im Laden so umgesetzt:

Nach Gebrauch werden die benutzten Tätowier und/oder Piercingnadeln in Abwurfbehältern entsorgt. Eine Aufbereitung oder Neubenutzung ist ausgeschlossen!

Griffstücke, Klammern, Scheren, Pinzetten (Instrumente) werden 20 Minuten in einem Ultraschallbad mit einer 1% Lösung mit Edisoniteschnellreiniger von groben Verschmutzungen gereinigt.
Danach erfolgt die Desinfektion im Tauchbad mit Gigasept Intru AF in 3% Lösung für 20 Minuten.
Die desinfizierten Medizinprodukte werden unter fließenden Wasser abgespült.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tattoo & Piercing Studio Itzehoe

  1. Zum Tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form eines persönlich anwesenden Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter 16 Jahren werden nicht tätowiert. Wir tätowieren nur nach Terminabsprache.
  2. Wir piercen nur Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form eines persönlich anwesenden Erziehungsberechtigten. Für ein Piercing ist ein telefonischer Termin nötig.
  3. Wir tätowieren oder piercen keine schwangeren Frauen, Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV). Mitgebrachte Hunde und andere Tiere müssen leider draußen bleiben und dürfen nicht in das Studio
  4. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive.
  5. Die Tattoo-Motive können aus unserer großen Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Gerne verändern wir auch die Vorlage nach euren Wünschen. Entwürfe und Skizzen bleiben bis zur fertigen Tätowierung im Studio. Für die Mitnahme von Zeichnungen oder Fotos wird eine Sicherheitsgebühr von 50€ verlangt.
  6. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, wir zeichnen natürlich auch für euch individuell.
  7. Wir setzen keinen mitgebrachten Schmuck ein und übernehmen keine Gewährleistung beim Wechseln von mitgebrachtem Schmuck.
  8. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.
  9. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive kleinerer Nacharbeiten. Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
  10. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 €, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 2 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können.
  11. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
  12. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
  13. Wir verwenden nur sterile Nadeln (zum Tätowieren) und Einwegnadeln (zum Piercen). Außerdem beachten wir selbstverständlich die üblichen Hygienevorschriften.
  14. Wir informieren euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos oder Piercings.
  15. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege